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unilogo Universität Stuttgart
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Benutzungsordnung 

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Benutzungsordnung für den Stud-Pool des Fachbereiches Mathematik
der Fakultät Mathematik und Physik der Universität Stuttgart

 

§1 Benutzerkreis

  1. Der Stud-Pool des Fachbereiches Mathematik der Fakultät Mathematik und Physik der Universität Stuttgart (nachfolgend Stud-Pool genannt) stellt den Mathematik-Studierenden der Universität Stuttgart spezielle Rechnerarbeitsplätze und Datenverarbeitungs-Dienste zur Nutzung im Rahmen ihrer Ausbildung zur Verfügung.
     
  2. Weitere Personen können in begründeten Fällen, unter den Voraussetzungen der " Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die digitale Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik (IuK) an der Universität Stuttgart vom 28. Januar 2002" (nachfolgend VBO genannt), zugelassen werden.
     
  3. Die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und der VBO werden mit Antragstellung auf Benutzung anerkannt.
     

§2 Zulassungsverfahren

  1. Nutzungsberechtigungen werden über ein Antragsformular beantragt.
     
  2. Die Geltungsdauer der Nutzungsberechtigung ist auf dem Antragsformular angegeben.
     
  3. Die Zulassung erfolgt im Rahmen verfügbarer Kapazitäten; sie kann mit einer Begrenzung der Rechenzeiten sowie mit anderen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
     
  4. Die Zulassung kann versagt, widerrufen oder nachträglich beschränkt werden (siehe VBO).
     

§3 Rechte und Pflichten der Nutzer

Die nutzungsberechtigten Personen (Nutzer) haben das Recht, die Anlagen, öffentlichen Programmsysteme und Dienste nach Maßgabe der Zulassung im Rahmen dieser Ordnung und der VBO zu benutzen.

§4 Rechte und Pflichten der Systembetreiber des Stud-Pools

Die Systembetreiber des Stud-Pools, d.h. die vom Fachbereich Mathematik für den Betrieb des Stud-Pools beauftragten Mitarbeiter, sind berechtigt, gemäß VBO, die zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Rechenbetriebes erforderlichen Informationen über die Nutzung der Einrichtungen zu erfassen und zu speichern; diese Informationen unterliegen der Vertraulichkeit.


Diese Ordnung tritt am 1.10.2008 in Kraft.
Gleichzeitig treten alle bisherigen Ordnungen außer Kraft.

Stuttgart, den 26.09.2008

G. Schneider
Der Prodekan für Mathematik